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Diesel-Fahrverbot: Widerrufsjoker
Widerrufsjoker als Chance auf lukrative Rückgabe von Fahrzeugen

Hiermit informieren wir Sie aus aktuellem Anlass drohender Fahrverbote für Diesel-Autos zu Chancen auf eine finanziell günstige Rückgabe von PKWs mit Hilfe des sog. Widerrufsjokers.

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Diesel-Fahrzeuge: Fahrverbot und Wertverlust drohen

Die Ergebnisse des Diesel-Gipfels werden scharf kritisiert. Viele Experten zweifeln an der Wirksamkeit der geplanten Nachrüstung. Ob die beschlossenen Software-Updates reichen, um die drohenden Fahrverbote in Innenstädten zu vermeiden, ist sehr fraglich. Fahrverbote drohen beispielsweise in Stuttgart, München, Hamburg und Düsseldorf.

In Deutschland sind rund 15 Mio. Diesel-Fahrzeuge zugelassen. Davon sollen über 5 Mio. Euro-5- und Euro-6-Diesel von VW, Audi, Porsche, BMW, Daimler und Opel das Software-Update bekommen. Rund 10 Millionen Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro-4 und darunter erhalten also keine Nachrüstung. Vor allem diesen droht ein Fahrverbot

In der Folge wollen sich immer mehr Diesel-Fahrzeughalter von ihren Autos trennen.

Möglicher Ausweg: Widerrufsjoker

Hierbei gibt es für Verbraucher, die ihre Autos über Kreditverträge oder Leasingverträge finanziert haben, eine besonders lukrative Chance auf Rückgabe ihres PKWs. Ihnen kommt zugute, dass zahlreiche finanzierende Auto-Banken in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben und das Widerrufsrecht der Fahrzeughalter daher noch besteht. In diesem Fall können die Fahrzeughalter einen Widerruf des Kreditvertrages oder Leasingvertrages erklären und so auch die Rückabwicklung des damit zusammenhängenden Kaufvertrages des Autos erreichen. Belehrt eine Bank einen Verbraucher bei einem Autokredit nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht, so hat dieser ein „ewiges Widerrufsrecht“, den sog. Widerrufsjoker. sollten die Grenzwerte weiter überschritten werden.

Zusätzlich müssen Diesel-Fahrer dadurch erhebliche Wertverluste ihrer Autos befürchten.

Möglicher Ausweg: Widerrufsjoker

Welche Auto-Kreditverträge und Leasingverträge sind betroffen?

Nach unseren Erkenntnissen enthalten viele Auto-Kreditverträge ab 11.06.2010 Fehler in den Widerrufsbelehrungen. Betroffen sind so gut wie alle namhaften Auto-Banken, wie VW-Bank, Audi-Bank, BMW-Bank, Opel-Bank, Fiat-Bank etc. Bei Kreditverträgen ab 13.06.2014 ist der Widerruf finanziell besonders lukrativ.

Auch Leasingverträge aus diesem Zeitraum können bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen werden, allerdings muss es sich um ein sog. Finanzierungs-Leasing handeln.

Folgen des Widerrufs

Der Widerruf führt dazu, dass der Autokredit und auch der Kauf des PKWs rückabgewickelt werden. Rückabwicklung bedeutet, dass die gegenseitigen Leistungen wieder zurück zu geben sind, d.h. das Auto wird zurückgegeben – selbst wenn es zwischenzeitlich genutzt wurde. Es ist dabei zwischen zwei Zeiträumen zu unterscheiden:

  • Rechtsfolgen bei Verträgen bis 12.06.2014:
    • Die Bank zahlt dem Verbraucher sämtliche bereits geleisteten Zahlungen (Anzahlung und Raten) zurück.
    • Der Auto-Käufer gibt seinen PKW zurück.
    • Die Restschuld des Kredites erlischt.
    • Der Auto-Käufer muss eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen.
  • Rechtsfolgen bei Verträgen ab 13.06.2014:
    • Die Bank zahlt dem Verbraucher sämtliche bereits geleisteten Zahlungen (Anzahlung und Raten) zurück.
    • Der Auto-Käufer gibt seinen PKW zurück.
    • Die Restschuld des Kredites erlischt.
    • Der Auto-Käufer muss unserer Ansicht nach keine Nutzungsentschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen

Für Verträge ab 13.06.2014 ist der finanzielle Vorteil für den Verbraucher durch den Widerruf besonders hoch.

Finanzierte Diesel und Benziner betroffen

Von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Auto-Kreditverträgen und Leasingverträgen können nicht nur Besitzer von Diesel-Fahrzeugen profitieren. Auch alle anderen Auto-Besitzer egal ob Diesel oder Benziner können ein Recht zum Widerruf ihres Kreditvertrages haben.

Erfahrung und Erfolge bei Widerrufsfällen

Die Kanzlei HOLLER hat eine große Vielzahl unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen geprüft und die Rechtsprechung zu dem Widerruf von Immobiliendarlehen entscheidend mitgeprägt. Wir konnten einer weit überwiegenden Mehrheit unserer Mandanten sowohl mit günstigen Vergleichen als auch mit positiven Urteilen zu Ihrem Recht verhelfen.

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Gerne erhalten Sie unverbindlich eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Widerrufsrecht. Lassen Sie Ihre Ansprüche durch unsere erfahrenen Spezialisten prüfen!

Gerne steht Ihnen Herr Dr. Holler telefonisch unter 06131 60 33 727 oder per E-Mail unter rh@bankrechtmainz.de zur Verfügung.

Dr. Rainer Holler - Rechtsanwalt Bankrecht Mainz