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Widerspruch bei Lebensversicherungen
Verbraucher haben Rechte!

Rechtsanwalt Dr. Rainer Holler prüft Ihre Lebensversicherungsverträge.
Nutzen Sie die Chance auf eine rentable Rückabwicklung!

Unterlagen prüfen
Im ersten Schritt überprüfen wir Ihre Versicherungsunterlagen auf die Möglichkeit eines Widerspruchs.

Der Widerspruch
Ist ein Widerspruch möglich, erklären wir gegenüber der Versicherung den Widerspruch und machen Ihre Ansprüche für Sie geltend.

Das Ergebnis
Ziel des Widerspruchs ist es, für Sie eine Auszahlung zu erzielen, die deutlich über dem Rückkaufswert aus Ihrer Versicherung liegt.

Der Widerspruch
Ist ein Widerspruch möglich, erklären wir gegenüber der Versicherung den Widerspruch und machen Ihre Ansprüche für Sie geltend.

Widerspruch der Lebensversicherung

Die Ausgangslage:
Viele Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsverträge haben sich nicht so entwickelt wie bei Abschluss von den Versicherern angegeben. Die Weiterführung der Verträge lohnt sich daher in einigen Fällen nicht.

Was also tun – kündigen?

  • bei einer Kündigung besteht nur ein Anspruch auf den sogenannten Rückkaufswert;
  • der Rückkaufswert ist jedoch meist niedriger, als die eingezahlten Prämien;
  • Wir empfehlen: den Widerspruch bzw. den Rücktritt vom Vertragsabschluss.
  • Vorteil: Die Verträge werden rückabgewickelt; dadurch besteht in den meisten Fällen ein weit höherer Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Versicherer als bei einer herkömmlichen Kündigung.
Bei einer Kündigung besteht nur ein Anspruch auf den sogenannten Rückkaufswert

Was ist wenn bereits gekündigt wurde und der Rückkaufswert schon ausbezahlt worden ist? Auch in diesen Fällen ist ein späterer Widerspruch/ Rücktritt noch möglich; auch hier wird der Vertrag dann rückabgewickelt; der Versicherungsnehmer muss sich dann nur den bereits erhaltenen Rückkaufswert anrechnen lassen.

Hinweise & Kosten

Was ist zu beachten

  • Der Versicherungsvertrag muss in dem Zeitraum zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen worden sein.
  • Die Belehrung über das Widerspruchsrecht bzw. das Rücktrittsrecht ist fehlerhaft erfolgt.

Rechtsfolge des Widerspruchs

  • Der Versicherungsvertrag ist rückabzuwickeln;
  • Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Rückzahlung aller geleisteten Prämien und muss sich lediglich für die Zeit der Versicherung den genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen;

Vorteil: Auch die Abschluss- und die Verwaltungskosten sind zurückzuerstatten;
On Top: Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich einen Anspruch auf Nutzungsersatz gegenüber dem Versicherer;

Durch die Rückabwicklung entsteht ein weit höherer Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Versicherer als bei einer herkömmlichen Kündigung

Wann besteht ein Widerspruchsrecht und wann ein Rücktrittsrecht

  • Widerspruchsrecht gem. § 5a VVG a.F.: wenn der Vertragsabschluss nach dem sogenannten Policenmodell erfolgte, d.h. wenn der Versicherungsnehmer die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erst zusammen mit der Police erhalten hat. Der Versicherungsvertrag kommt dann mit den übermittelten Inhalten zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung der Unterlagen widerspricht.
  • Rücktrittsrecht gem. § 8 VVG a.F.: wenn der Vertragsabschluss nach dem sogenannten Antragsmodell erfolgte, d.h. wenn die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dem Kunden bereits mit den Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt worden sind und der Versicherungsnehmer auf dieser Basis den Versicherungsantrag stellt.

Was passiert wenn dem Vertragsabschluss wirksam widersprochen werden kann, bzw. vom Vertragsabschluss zurückgetreten werden kann

  • Der Vertrag ist rückabzuwickeln; die Rückabwicklung gestaltet sich nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie folgt:
    • Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Rückzahlung aller von ihm geleisteten Prämien und muss sich lediglich für die Zeit der Versicherung als Wertersatz den genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen; für den genossenen Versicherungsschutz wird der Risikoanteil herangezogen ? Vorteil: auch die Abschluss- und die Verwaltungskosten sind zurückzuerstatten; als weiteren Vermögensvorteil darf die Versicherung auch die abgeführte Kapitalertragssteuer anrechnen.
    • Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich einen Anspruch auf Nutzungsersatz gegenüber dem Versicherer; die vom Versicherer gezogenen Nutzungen sind konkret zu beziffern und anhand der tatsächlichen Wertentwicklungen zu berechnen; der Nutzungsersatzanspruch bezieht sich auf die geleisteten Prämien abzüglich des Risikoanteils und abzüglich der Abschlusskosten; auf den Verwaltungskostenanteil ist Nutzungsersatz zu leisten.

Kosten

Die Erstprüfung erfolgt kostenlos

  • Hier ist zu prüfen, ob ein Widerspruch/ Rücktritt grundsätzlich Sinn macht und ob die Belehrung fehlerhaft erfolgt ist.

Außergerichtliche Tätigkeit: Wir vereinbaren mit Ihnen individuell und transparent ein Pauschalhonorar oder rechnen auf Basis der gesetzlichen Gebühren ab.

Gerichtliches Verfahren: die gesetzlichen Gebühren für das Gerichtsverfahren richten sich nach dem Streitwert, sprich der errechneten Nutzungsentschädigung.

  • Vor Klageeinreichung zeigen wir Ihnen die Kosten des Klageverfahren transparent auf Ihren konkreten Fall abgestimmt auf.
    Berechnung Nutzungsentschädigung durch Finanzmathematiker

Alternative 1: Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Alternative 2: Erfolgshonorar in Höhe von 2%-20% (richtet sich nach der Höhe der Nutzungsentschädigung. Je höher die Nutzungsentschädigung, umso niedrigere prozentuale Erfolgsbeteiligung).

Greift die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzfall tritt ein, wenn der Versicherer den Widerspruch bzw. die Rückabwicklung des Vertrages ablehnt.

D.h. gerichtliches Verfahren wird grundsätzlich von der Rechtsschutzversicherung gedeckt; die Kosten eines Gutachtens für die Berechnung des Nutzungsersatzes werden jedoch nicht übernommen.

Rechtsschutzversicherung muss nicht unbedingt bei Lebensversicherung Abschluss schon bestanden haben, maßgeblich ist, dass sie zum Zeitpunkt des Widerspruchs bzw. der Ablehnung der Rückabwicklung durch den Versicherer besteht.

Widerspruch prüfen lassen

Unverbindlich prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen auf einen Widerspruch der Lebensversicherung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir informieren Sie über die weiteren Schritte zur Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung.

Vorgehensweise des Widerspruches der Lebensversicherung

pruefung

Prüfung

  1. Prüfung ob der Vertragsabschluss in den Zeitraum 29. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 fällt.
  2. Prüfung ob Rückabwicklung sinnvoll (Vorsicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung).
  3. Prüfung ob Widerspruchs- oder Rücktrittsmöglichkeit noch besteht, weil die Belehrung fehlerhaft erfolgt ist.
pruefung

Berechnung

Berechnung des Nutzungsersatzanspruchs durch Finanzmathematiker

pruefung

Widerspruch

Außergerichtliches Anspruchsschreiben mit Erklärung des Widerspruchs/ Rücktritts
Klageeinreichung gerichtet auf Rückabwicklung des Versicherungsvertrages

Dr. Rainer Holler - Rechtsanwalt Bankrecht Mainz